Die Versicherungsberatung Kirsch bietet unabhängige und honorarbasierte Beratung in allen Versicherungsfragen. Unser Angebot umfasst auch die Generationenberatung, das Sachverständigenwesen, Mediation, Nachfolgeregelung, Vorsorgeabsicherung und vieles mehr.
Die Versicherungsberatung Kirsch wurde von Herrn Peter Kirsch gegründet. Ein kompetent ausgebildeter und motivierter Allround- Berater, der Fachexperte auf vielen Gebieten ist. Dank langjähriger Erfahrung u. a. in der Versicherungs-, Finanz- und Immobilienbranche als auch in der Unternehmens- und Steuerberatung werden jederzeit umfangreiche erstklassige Services, Ideen und Lösungen für die Mandanten garantiert.
Die derzeit bundesweit nur rund über 300 zugelassenen Versicherungsberater spielen eine entscheidende und einzigartige Rolle in der Beratung und Unterstützung von Verbrauchern, Freiberuflern und Unternehmen in Versicherungsangelegenheiten. Ihre Aufgaben sind vielfältig und umfassen unter anderem: Unabhängige und objektive Beratung zu verschiedensten Versicherungsthemen, Analyse von Versicherungsverträgen, prüfen bestehender Versicherungsverträge auf ihre Angemessenheit und passen sie gegebenenfalls an die individuellen Bedürfnisse an (ähnlich wie die rechtsberatenden Berufe des Steuerberaters oder Fachanwaltes sind zugelassene Versicherungsberater außergerichtlich im Versicherungsrecht tätig).
Sie unterstützen auch bei Versicherungsfällen und Streitigkeiten. Im Schadensfall helfen sie ihren Mandanten bei der Abwicklung mit den Versicherungsgesellschaften. Versicherungsberater treten auch im Namen der Mandanten außergerichtlich gegenüber den Versicherern auf, sind als Sachverständige tätig und üben auch gutachterliche Tätigkeiten aus, beispielsweise vor Gerichten. Diese umfassenden Tätigkeiten erfordern ein tiefgreifendes Verständnis für das Versicherungswesen, ausgeprägte analytische Fähigkeiten und eine hohe Fachkompetenz.
Versicherungsberatung durch einen Versicherungsberater ist neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen – ohne Verkauf oder Vermittlungsabsicht. Um die dazu notwendige Objektivität, Unabhängigkeit und Neutralität zu gewährleisten, hat der Versicherungsberater jede Gefahr von Interessenkollisionen zu vermeiden. Vor allem ist es ihm verboten, Provisionen oder sonstige Vergütungen von Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsvermittlern anzunehmen.
Nur eine Beratung durch einen zugelassenen Versicherungsberater kann als unabhängig und neutral bezeichnet werden. Denn er berät ausschließlich auf Honorarbasis im Sinne des Auftraggebers und agiert im Gegensatz zum Versicherungsmakler/-vertreter eben gerade nicht auf Provisionsbasis.
Aufgrund der langjährigen interdisziplinären Berufserfahrung und qualifizierten Mehrfachausbildung sind wir in der Lage komplex-anspruchsvolles Versicherungs- und Finanzwissen und z. B. auch betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Gegebenheiten, Erkenntnisse und Auswirkungen effektiv zu bündeln und zu optimieren (im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes).
Versicherungsberater werden ausschließlich vom Mandanten meist in Form eines Zeithonorars oder nach Gegenstandswert gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlt. Im Vorfeld der Beratung kann eine ungefähre Kostenabschätzung erfolgen. Anders als bei der Berufsgruppe Versicherungsvermittler, welche die Provision unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand bei Vertragsabschluss und bei bestehenden Verträgen oder Vertragserhöhungen in der Regel jährlich erhalten, fällt das zu zahlende Honorar für die Versicherungsberatung i. d. R. nur an, wenn der Berater auch tätig wird.
Die anfallende Gebühr für eine Erstberatung beträgt gem. RVG für Privatpersonen derzeit 190.- Euro (zzgl. 19% Mwst).
Telefonische oder schriftliche Erstkontaktaufnahme zur ersten Klärung und weiteren Information ist kostenlos.
Wenn Sie sich zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung beraten lassen, können Sie das Honorar steuerlich absetzen. Entscheidend dabei ist, dass in diesem Vertrag kein reines Vermögen gebildet wird ( also kein Koppelvertrag einer privaten Rentenversicherung mit dem sog. Kapitalwahlrecht vorliegt). Lassen Sie sich zudem zur Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht (inkl. dem sog. Riester oder Rürupvertrag bzw. zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)) beraten, können Sie die Honorare ebenfalls von der Steuer absetzen.
Aber sogar auch die anfallenden Vermittlungshonorare z. B. für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung wirken sich erst zum Auszahlungszeitpunkt als belegte Ursprungskosten der Versicherung steuermindernd aus.
Bei Honoraren für private Versorgungsberechnungen bzw. Risikoanalysen und weitere Konzeption sind Honorare i. d. R. nicht abzugsfähig. Sofern aber dennoch ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Optimierung von bestehenden Renteneinkünften besteht, kann eine Abzugsfähigkeit gegeben sein.
Beratungen mit gewerblichen Bezug für GmbH, AG, Vereine, Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige stellen generell abzugsfähige Betriebsausgaben mit Vorsteuerabzug dar.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite, um Ihre unterschiedlichsten Versicherungsfragen und -angelegenheiten zuverlässig und qualifiziert zu beantworten und passgenaue Sicherheitslösungen anzubieten.
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